Tierkennzeichnung bei Schafen und Ziegen
Die Vorschriften betreffend die Kennzeichnung von Schafen und Ziegen sind in der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 – kurz „TKZ-VO 2009“ verankert.
Die Halterin bzw. der Halter von Schafen und Ziegen ist verpflichtet, auf eigene Kosten innerhalb einer Frist von
- 6 Monaten ab dem Geburtsdatum,
- jedenfalls aber vor dem erstmaligen Verlassen (z. B. bei Lebendverkauf, Schlachtung, Almauftrieb, zur Beweidung fremder Flächen etc.) des Geburtsbetriebes oder
- jedenfalls aber vor einer untersuchungspflichtigen Schlachtung oder auf behördliche Anordnung zu kennzeichnen.
–-> Es erfolgt somit die Kennzeichnung IMMER am Geburtsbetrieb - bitte beachten Sie das beim Zukauf von Tieren!!!
Schafe und Ziegen müssen mit einer amtlichen Kennzeichnung doppelt gekennzeichnet werden:
- mit 2 Ohrmarken oder
- mit einer Ohrmarke und einem Fesselband oder
- mit einer Ohrmarke und einem amtlichen elektronischen Kennzeichnen oder
- mit einem amtlichen elektronischen Kennzeichen in Form eines Bolus und einem Fesselband oder
- mit einem amtlichen elektronischen Kennzeichen in Form einer Ohrmarke und einem Fesselband, wobei beide Kennzeichen denselben Code zu tragen haben.
Die Verwendung von 2 Ohrmarken ist die häufigste und auch günstigste Kennzeichnungsvariante (EUR 1,40 pro Paar/inkl. MwSt.). Preise für andere Kennzeichnungsvarianten bitte auf Anfrage (Tel: 03833/20 070-35).
Preisliste (ab 1.3.2024)
Ohrmarke (12 Paar pro Packung) EUR 1,40 brutto/Paar Ohrmarke elektronisch (12 Paar pro Packung) EUR 2,40 brutto/Paar Ersatzohrmarke EUR 1,40 brutto/Stück Ersatzohrmarke elektronisch EUR 2,40 brutto/Stück Ohrmarkenzange EUR 27,-- brutto Selektionsscheiben (blau, grün, rot, orange, weiß, etc.) 25 Stück EUR 3,84 brutto Lieferscheine/Viehverkehrsscheine 10 Stück EUR 2,00 brutto Bestandesverzeichnis EUR 1,00 brutto Porto- und Nachnahmegebühr lt. Tarifordnung der Österreichischen Post AG Ohrmarkenbestellformular zum Ausdrucken
Ersatz-Ohrmarkenbestellformular zum Ausdrucken
Die Auslieferung der Ersatz-Ohrmarken kann bis zu 3 Wochen dauern, da diese vom Lieferbetrieb nachproduziert werden müssen.